Ab 1. Januar gilt ein Freibetrag von ,75 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. geltende monatliche Einkommensgrenze ( = EUR; bei geringfügiger Beschäftigung EUR) durch die Rente und eventuell weitere Einkünfte nicht überschritten wird. Die .
Ab 1. Januar liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei Euro im Monat ( . Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, .