Zustimmung betriebsrat arbeitnehmerüberlassung
Versetzung. von Arbeitnehmern mitzubestimmen hat. Arbeitnehmer in diesem Sinne sind auch Leiharbeiter. Daher benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung . Rund um die Arbeitnehmerrechte – Wie kann der Betriebsrat auf Belastungen der ArbeitnehmerInnen reagieren | – ; AKTUELLE .
Wenn der Einsatz eines Leiharbeiters eine Gefahr für den Betriebsfrieden darstellt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern. Das.
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Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann sie der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen (§ 99 Abs. 4 BetrVG). Beschäftigt der Arbeitgeber einen .
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Der Arbeitgeber kann daraufhin die Zustimmung des Betriebsrats durch ein Arbeitsgericht ersetzen lassen. Unterlässt er dies und beschäftigt ohne der Zustimmung.
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Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß informiert, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz des Leiharbeiters unter.
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Unterlässt er dies und beschäftigt ohne der Zustimmung des Betriebsrats Leiharbeitnehmer, kann der Betriebsrat gemäß § BetrVG beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung stellen und verlangen, dass der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung der Leiharbeitnehmer einstellt.
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Unter den Voraussetzungen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG kann der Betriebsrat die Zustimmung zum Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen verweigern. Besonders relevant ist das Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG aufgrund eines Verstoßes gegen ein Gesetz.
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Der Betriebsrat darf nicht nach betriebspolitischem Belieben entscheiden. Das Gesetz nennt einzelne Gründe, die zur Verweigerung berechtigen. Zunächst einmal kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn der Arbeitgeber ihn nicht ordnungsgemäß informiert hat.
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Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme wegen Verstoßes u. a. gegen ein Gesetz verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz verstößt (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Dies kommt z. B. in Betracht, wenn der Verleiher keine Erlaubnis besitzt (§ 1 Abs. 1 S.1 AÜG).
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Arbeitnehmerüberlassung: Beteiligungsrechte des Betriebsrats / Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs. Beitrag aus Haufe Personal Office Platin. Christina Kamppeter. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers z. B. dann verweigern, wenn diese.
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Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt (sog. Verbotsgesetz), hier das AÜG. Die Regelung in den Personalvertretungsgesetzen ist vergleichbar. mitbestimmung betriebsrat kündigung leiharbeiter
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Werden in einem Betrieb Arbeitnehmer in Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt, so erfolgt die Mitbestimmung grundsätzlich durch den Betriebsrat des Betriebs, in dem die . Insbesondere, wenn Leiharbeitnehmer in einen Betrieb integriert werden sollen, ist der Betriebsrat des Entleihbetriebs zu beteiligen. Geregelt ist dies zum einen .